Die Mutter aller Arbeitsanweisungen: die Organisationsanweisung der Organisationsanweisung

Die Organisationsanweisung der Organisationsanweisungen (OA der OA) ist das elementarste Handbuch des Organisationshandbuchs. Hier werden alle konzeptionellen und methodischen Grundlagen für das Anweisungswesen gesammelt und dokumentiert. 

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Die Mutter aller Arbeitsanweisungen: die Organisationsanweisung der Organisationsanweisung

Die Inhalte der OA der OA sind nicht vorgegeben und können von den Unternehmen eigenständig festgelegt werden. Allerdings gibt es grundlegende Inhalte, die vorhanden sein sollten.

Am Beginn der OA der OA steht meist die Präambel. In dieser ist vermerkt, auf welchen gesetzlichen Rahmen sich das Organisationshandbuch stützt. Bei Banken und Finanzdienstleistern basiert die Schriftlich fixierte Ordnung beispielsweise auf AT 5 der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Es werden die grundlegenden Punkte des AT 5 aufgezählt und formuliert, wie diese Punkte im Organisationshandbuch berücksichtigt werden.

In einem weiteren Teil der OA der OA wird der Aufbau des Organisationshandbuchs thematisiert. Dieser Teil ist besonders für neue Mitarbeiter wichtig. Denn an dieser Stelle wird nicht nur das Organisationshandbuch definiert, sondern auch seine Struktur erläutert. D.h. es wird zum einen der gesamte Aufbau des Organisationshandbuchs erklärt und zum anderen die Vorgaben für Aufbau und Layout der einzelnen Arbeitsanweisungen. Wenn das Unternehmen oder die Bank mit Prozessen arbeitet, wird beschrieben, wie Text und Prozesse miteinander verzahnt sind. Um den Mitarbeitern die Pflege des Organisationshandbuchs zu erleichtern, wird in einem Extrapunkt erklärt, wie Inhalte erstellt werden und welche Art von Inhalten vorliegt. Zusätzlich muss der Redaktionsprozess formuliert sein, sodass die Mitarbeiter wissen, wie Inhalte freigegeben, veröffentlicht  und archiviert werden. Außerdem müssen die Dauer der Gültigkeit und die Häufigkeit der Aktualisierung bestimmt werden. 

Zudem werden in der OA der OA die Verantwortlichkeiten in Bezug auf das Organisationshandbuch definiert. D.h. es wird erfasst, welche Aufgaben z.B. die Redaktion, die Prozessowner, aber auch der Compliancebereich oder die Geschäftsführung haben.

Ferner ist es wichtig festzuhalten, wann und wie die Mitarbeiter informiert werden, dass sich einzelne Teile des Organisationshandbuchs geändert haben.

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